Wann bilde ich eine Rettungsgasse?

​Eine Rettungsgasse wird bei Schrittgeschwindigkeitstockendem Verkehr und Stau gebildet.

 

Wie bilde ich eine Rettungsgasse?

Fahren Sie auf dem Linken Fahrstreifen, dann fahren Sie so weit wie möglich nach links.
Fahren Sie auf einem der anderen Fahrstreifen, dann fahren Sie so weit wie möglich nach rechts.

 

Darf ich den Standstreifen befahren?

Nein. Grundsätzlich muss der Standstreifen freigehalten werden. 
Eine Ausnahme gilt, wenn die Polizei zum befahren auffordert oder aus Platzgründen keine andere Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden, als den Standstreifen zu befahren. 

 

Wie verhalte ich mich in einer Baustelle?

Auch hier gilt dasselbe Prinzip. Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, dann fahren Sie weitesgehend nach links. Fahren Sie auf einem anderen Fahrstreifen, dann fahren sie weitesgehend nach rechts. Sollte es zu einer Verengung der Fahrbahn kommen, kann ein möglicher Mittel- bzw. Standstreifen befahren werden. 

 

Darf ich rote Ampeln überfahren?

Nähert sich ein Einsatzfahrzeug von hinten, sind Sie verpflichtet "freie Bahn" zu schaffen. 
Hierzu dürfen Sie auch rote Ampeln überfahren. 
Achten Sie hierbei aber auf Personen die die Kreuzung vor Ihnen überqueren, sowie auf den Querverkehr und andere Gefahren.

 

Gibt es Ausnahmen?

Nein. Jeder Verkehrsteilnehmer hat eine Rettungsgasse zu bilden. Ein einfahren in die vorhanden Gasse oder das nicht bilden der Gasse ist verboten und wird geahndet. 
Dies gilt auch für Motorrad Fahrer. 

 

Rettungsgasse nicht gebildet: Was droht?

Fahrern, die keine Rettungsgasse bilden, drohen nach dem Bußgeldkatalog 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Kommt es dadurch zu Behinderungen, werden aus 200 dann 240 Euro. Mit Gefährdung liegt die Buße schon bei 280 Euro, dazu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

 

Verstöße bei der Rettungsgasse
Chart
BußgeldtatbestandBußgelder in Euro*PunkteFahrverbot in Monaten
Rettungsgasse nicht gebildet 200 2 1
– mit Behinderung 240 2 1
– mit Gefährdung 280 2 1
– mit Sachbeschädigung 320 2 1
unberechtigtes Befahren einer Rettungsgasse 240 2 1
– mit Behinderung 280 2 1
– mit Gefährdung 300 2 1
– mit Sachbeschädigung 320 2 1
* seit 9.11.21
 
Quelle: ADAC e.V
Sonntag, 28. April 2024

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